Verfasst von: meryemdeutschemuslima | 24. Juni 2009

Lissabon, die EU, Demokratie und Menschenrechte

Mehr oder weniger unbemerkt von ihren Bürgern entwickelt sich die EU in eine Richtung, die man nicht mehr als demokratisch bezeichnen kann. Der EU-Vertrag von Lissabon, der von Irland abgelehnt wurde, soll den Iren im Oktober neu zur Abstimmung vorgelegt werden.

Nicht dass irgendetwas am Vertrag geändert worden wäre, nein, es werden ein paar Garantien gegeben, z.B. dass das nationale Abtreibungsverbot in Irland nicht angetastet wird.

Das Vorgehen, einen ungeänderten Vertrag erneut abstimmen zu lassen, mutet schon sonderbar an. Wo ist jemals eine Wahl wiederholt worden, weil der Regierung das Ergebnis nicht gefiel? (Dass Verlierer allerdings eine Wahlwiederholung fordern und dabei Unterstützung von gänzlich Unbeteiligten erfahren, erleben wir gerade in Sachen Iran, aber das nur nebenbei).

Wir Deutschen sind ja gar nicht erst gefragt worden, ob wir mit dem Vertrag einverstanden sind und das wohl aus gutem Grund.

Nachdem ich mich damit bisher auch noch nicht wirklich beschäftigt hatte, bin ich gestern auf eine Kritik gestoßen, die ich höchst interessant finde. Prof. Karl Albrecht Schachtschneider Spezialist für Öffentliches Recht, macht darauf aufmerksam, dass der Vertrag die Grundrechte und die Soziale Marktwirtschaft ruiniert – während die Homepage zum Vertrag behauptet:

  • Europa würde demokratischer und transparenter
  • effizienter
  • es entstehe ein Europa der Rechte, Freiheit, Solidarität und Sicherheit
  • und Europa würde zu einem „Global Player“

Genau diese Punkte stellt Prof. Schachtschneider in Frage.

Der EU-Vertrag, setzt das Subsidiaritätsprinzip, das bedeutet, dass zunächst die untergeordnete Instanz mit der Problemlösung bedacht wird außer Kraft. Es treten eine Vielzahl von Verordnungen in Kraft, betreffend alle Lebensbereiche, die bisher von den einzelnen Ländern geregelt wurden, ebenso wie die Grundrechtecharta der EU, die bisher keine völkerrechtliche Geltung hatte.

Der Vertrag steht somit im Gegensatz zu unserem Grundgesetz, das nach Art. 23 zu einer Europa Politik verpflichtet, die auf dem Subsidiaritätsprinzip beruht und dem Schutz der Grundrechte verpflichtet ist. Diese Kriterien stehen nicht zur Disposition der Politik, sondern sind unabänderlich im Grundgesetz festgeschrieben. Prof. Schachtschneider dazu:

Sie sind in Art. 1 des Grundgesetzes, der die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und Deutschland den Menschenrechten
„als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ verpflichtet, und in Art. 20 des Grundgesetzes, wonach „die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist und vor
allem „alle Staatsgewalt vom Volkes ausgeht“, die „vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“ wird, verankert. Die Prinzipien dieser Artikel erklärt Artikel
79 Absatz 3 des Grundgesetzes für unabänderlich. Sie sind, was gewichtiger ist, die Verfassung der Menschheit des Menschen und darum jeder Politik entzogen, welche Verwirklichung des guten Lebens aller in allgemeiner Freiheit auf der Grundlage der Wahrheit sein will und sein muß, wenn sie der Würde des Menschen gerecht werden will.

Ein Vertrag wie der von Lissabon, der im Grunde eine EU-Verfassung bedeutet, nachdem diese gescheitert ist (wegen einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, an der Prof. Schachtschneider mitgewirkt hat), dürfte nur in Kraft treten, nachdem die Bürger der beteiligten Länder darüber abgestimmt hätten, ob sie damit einverstanden sind, dass die Staatsgewalt ihres Landes zugunsten der Staatsgewalt eines faktischen EU-Bundesstaates eingeschränkt wird. Das geschieht aber aus gutem Grunde nicht – es ist kaum anzunehmen, dass die Bürger mehrheitlich dem zustimmen würden. Um dieses grundlegende Prinzip trotzdem unterlaufen zu können, wird suggeriert, dass das europäische Parlament die Bürger entsprechend vertritt. Da das EU-Parlament allerdings nach völlig verschiedenen nationalen Wahlrechten gewählt wird und die Stimmengewicht bis zum zwölffachen voneinander abweicht, kann man nicht von einer demokratischen Legitimation zur Änderung grundlegender Verfassungsrechte der Mitgliedsstaaten sprechen.


Nach Prof. Schachtschneider wäre eine demokratische Legitimation dann gegeben, wenn die nationalen Parlamente, jeweils über die Beschlüsse des EU-Parlamentes abstimmen würden. Und wenn außerdem im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sich die EU nur mit den Dingen beschäftigen würde, die eine gemeinschaftliche Angelegenheit der Länder wären, wie Grundsätze von Handels-, Wettbewerbs- oder auch gemeinsamer Verteidigungspolitik. Die EU regiert aber in alle Lebensbereich hinein, bis zur Bildungs- und Familienpolitik.

Darüber, ob die nationale Identität der Völker und das Subsidiaritätsprinzip gewahrt wurde, entscheidet dann nicht etwa ein demokratisches Organ, sondern der EU-Gerichtshof.

Prof. Schachtschneider kritisiert ebenfalls vehement, dass eine weitere der Grundlagen unserer Demokratien, die Gewaltenteilung, eben dadurch aufgehoben wird, dass letzten Endes eben dieser Gerichtshof über grundlegende Prinzipien der Menschen- und Grundrechte entscheiden darf. Ein Gerichtshof, der aus je einem Richter der Mitgliedsländer besteht, entscheidet über die Belange der einzelnen Länder – d.h. die fast hundertprozentige Mehrheit der Richter, stammt nicht aus dem betreffenden Land, hat vermutlich wenig Kenntnisse über die speziellen Gegebenheiten und spricht vermutlich nicht einmal dessen Sprache.

Ein nicht demokratisch gewähltes Gremium entscheidet also über die grundlegenden Belange der EU-Mitgliedsländer.

Der EU-Vertrag macht die Union zu einer Region des globalen Kapitalismus. Die Grundlagen unserer sozialen Marktwirtschaft, sind bereits durch EU-Politik weitgehend außer Kraft gesetzt. Im Gegenteil, durch die weitgehende Deregulierung sind bereits Menschenrechte, auf die sich doch so gerne berufen wird mißachtet. Prof. Schachtschneider:

Die Unionspolitik hat sich weit von den sozialen Grundrechten entfernt, die in den großen Menschenrechtserklärungen verankert sind,
vor allem gänzlich von dem Recht auf Arbeit des Artikel 23 Absatz 1, aber auch schmerzlich von dem Recht auf Eigentum des Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Auch das Menschenrecht des Artikel 23 Absatz 3 „auf angemessene
und befriedigende Entlohnung“ der Arbeit wird millionenfach mißachtet; denn es gibt ein Recht auf Entgelt, das es dem Arbeitnehmer und seiner Familie ermöglicht, „eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz zu sichern“.

Dass dieses längst weitgehend missachtet wird, spüren vor allem die Millionen Arbeitnehmer, die im Niedriglohnbereich nur mit staatlicher Unterstützung existieren können.

Nach dem Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft, hat die Wirtschaft eine dienende Funktion im Gemeinwesen. Ein Prinzip, von dem man sich längst zugunsten einer „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ (Art. 98 u.ö. VAEU) verabschiedet hat.

Die Befugnisse der EU gehen bereits jetzt längst weiter, als die der Bundesrepublik gegenüber ihren Bundesländern. Tritt der Vertrag in Kraft, wird die EU ein Bundesstaat durch Vertrag – ohne demokratische Legitimierung. Eine Regierung, die ihre Befugnisse jederzeit erweitern und alle Paragraphen des Vertrages (außer der Außen- und Sicherheitspolitik) nach Belieben ändern kann, ohne dass die nationalen Parlamente zustimmen müssen – es sei denn, das ist in ihren Verfassungen vorgeschrieben, was in Deutschland nicht der Fall ist.

Die Ermächtigung zu diesem vereinfachten Änderungsverfahren ist nach Schachtschneider nichts als eine Diktaturverfassung“ und er fordert eine neue, demokratisch legitimierte EU-Verfassung, für ein Europa:

„der Freiheit und des Rechts, der Demokratien und der Sozialstaaten, in Republiken, nicht in einer Diktatur der Industrien, Banken und ihren Bürokratien.“

Ich muss zugeben, dass mir die EU-Politik, weil so schwierig zu durchschauen, bisher weitgehend egal war. Wie wohl den meisten Bürgern unseres Landes: man regt sich zwar über unverständliche bürokratischen Akte auf, lamentiert über die Kosten der EU und kann ansonsten damit wenig anfangen – außer dass man sich über die offenen Grenzen freut. Ich vermute mal, es hat durchaus System, dass man als normal Sterblicher nicht über diese weitgehenden Veränderungen unserer juristischen und wirtschaftlichen Bedingungen aufgeklärt wird, von den außer Kraft gesetzten demokratischen Prinzipien mal ganz zu schweigen. Hier haben sich Interessengruppen durchgesetzt, denen daran gelegen ist, möglichst reibungslos Regelungen durchzubringen, die ihnen ermöglichen möglichst viel Geld zu verdienen, ohne Rücksicht auf die Belange der Bürger. Eigentlich verwundert mich das nicht, schon lange ist ja unser Bundestag schon von Lobbyisten unterwandert und der Fraktionszwang hat die Pflicht der Abgeordneten, nur nach ihrem Gewissen abzustimmen abgelöst. Warum sollte das auf EU-Ebene anders sein.

Nun scheint es, als hätten wir Bürger diese Entwicklung verpennt und seien dem ausgeliefert. Die Zukunft wird zeigen, ob die einzelnen Völker der EU aufwachen und sich das bieten lassen.

Noch eine kleine Randbemerkung aus persönlichem Interesse: wie gut, dass die EU sich so schwer tut, die Türkei aufzunehmen. Während die Türken mehrheitlich sowieso die Aufnahme nicht mehr wollen, in scha Allah wird es nie so weit kommen und die TR ein freies Land bleiben, dass sich ungehindert weiter demokratisch entwickeln kann.

Hier der gesamte Artikel von Prof. Schachtschneider

und hier Erläuterungen zur Grundrechtecharta der EU



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